Dazu zählt z.B. Kompressionstherapie, Medikamente stellen und verabreichen, Injektionen, Dekubitusbehandlung, Blutdruckmessung, Stomabehandlung, Wundversorgung, Blutzuckermessung und viele andere Leistungen.
Hierzu zählen z.B. Körperpflege, Essenszubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Unterstützung bei Ausscheidungen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen der Kleidung und Begleitung bei Aktivitäten etc.
z.B. Fahrten zu Ärzten, Reinigung der Wohnung , pflegerische Betreuungsmaßnahmen etc.
Sollte ihre Pflegeperson Sie einmal nicht pflegen können, dann kann man die Verhinderungspflege, nach Absprache, stundenweise in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei dem Antrag.
Wer Pflegegeld erhält, muss 2 bis 4 Mal jährlich den Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Hierbei werden pflegende und deren Angehörige, kompetent durch geschultes Personal beraten. Zu folgenden Themen kann beraten werden: Pflegegrad Höherstufung, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und kompetente Beratung zu individuellen Situationen.
Alle Leistungen nach Absprache.
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